AGBs
1. Allgemeines – Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge, die
wir mit unseren Kunden abschließen. Sie gelten gegenüber
juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Unternehmern, die bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, auch für zukünftige
Verträge, selbst wenn dabei ein ausdrücklicher Hinweis auf
diese Bedingungen nicht mehr erfolgt. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht akzeptiert. Das
gilt insbesondere für Bedingungen auf Auftragsbestätigungen,
Rechnungen und im allgemeinen Schriftverkehr, auch wenn
wir nicht ausdrücklich widersprechen. Die Annahme oder
Ausführung von Leistungen bedeutet kein Anerkenntnis von
Vertragsbedingungen unseres Kunden. Unsere Mitarbeiter
sind nicht berechtigt, mündliche Abweichungen von den
nachfolgenden Vertragsbedingungen zu vereinbaren.
2. Angebote – Bestellungen
2.1 Ist die Bestellung des Kunden als Angebot nach § 145 BGB
zu qualifizieren, so sind wir berechtigt, dieses Angebot
innerhalb von drei Wochen anzunehmen. Lieferbestellungen,
die wir sofort ausführen, bedürfen keiner schriftlichen Annahme. Ansonsten werden Aufträge und Bestellungen für uns erst
dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
2.2 Unsere eigenen Angebote erfolgen zunächst freibleibend
und unverbindlich.
2.3 Bestellungen werden nur zu den im Katalog genannten
Standardpackungen und Mengen ausgeführt. Bei hiervon
abweichenden Bestellmengen halten wir uns vor, diese
entsprechend zu erhöhen bzw. einen Zuschlag für Sonderpackungen zu vereinbaren. Für Kleinaufträge unter 100 Euro
behalten wir uns vor, einen Bearbeitungszuschlag von 10 Euro,
für Export-Aufträge unter 150 Euro einen Bearbeitungszuschlag
von 15 Euro zu vereinbaren.
2.4 Wir behalten uns die technische Veränderung unserer
Produkte vor, soweit damit keine technische Verschlechterung
verbunden ist. Alle Maße und Gewichte sind als annähernd
zu betrachten.
3. Abschlussaufträge (Abrufaufträge)
Wenn zwischen dem Kunden und uns nichts anderes schriftlich
vereinbart wurde, dann gelten Abschlussaufträge längstens
für den Zeitraum eines Jahres. Innerhalb dieser Zeit muss der
Auftrag insgesamt abgerufen werden. Geschieht dies nicht,
sind wir zur Auslieferung und Berechnung ohne vorliegende
Abrufe berechtigt.
4. Preise – Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und
Zurückbehaltung
4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk”, einschließlich Verladung
im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Versand,
Versicherung und Mehrwertsteuer.
4.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher
Vereinbarung.
4.3 Unsere Rechnungen sind bei Lieferung gemäß den
gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen, ansonsten sofort
ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Kommt der Kunde in
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
– alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch
soweit einzelne Raten noch nicht fällig sind, gegenüber dem
Kunden sofort geltend zu machen,
– Lieferungen oder sonstigen Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns
zustehender Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen
durch den Besteller zurückzubehalten,
– angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen,
– Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Sind wir aber
in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen,
so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen,
wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Wegen bestrittener, nicht rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein
Zurückbehaltungsrecht zu.
4.4 Bei der elektronisch übermittelten Rechnung bedarf die
Zustimmung des Empfängers keiner besonderen Form. Es muss
lediglich ein Einvernehmen zwischen Rechnungsaussteller und
Rechnungsempfänger darüber bestehen, dass die Rechnung
elektronisch übermittelt werden soll. Diese Zustimmung kann
in Form einer Rahmenvereinbarung oder nachträglich erklärt
werden. Es genügt aber auch, dass die beteiligten Parteien
diese Verfahrensweise tatsächlich praktizieren und damit
stillschweigend billigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
4.5 Für den Fall, dass der Kunde einem elektronischen
Rechnungsversand zustimmt, wird er Rechnungen der J.D. Geck
GmbH ausschließlich in elektronischer Form erhalten. In diesem
Fall nennt der Kunde der J.D. Geck GmbH eine E-Mail-Adresse
zum Zwecke des Erhalts elektronischer Rechnungen. Der
Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen
dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß
abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen
Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde
der J.D. Geck GmbH unverzüglich mitteilen. Im Falle einer
schuldhaft unterbliebenen oder fehlerhaften Mitteilung über
die Änderung der für die elektronische Rechnung benannten
E-Mail-Adresse erstattet der Kunde der J.D. Geck GmbH den
durch die Adressermittlung entstandenen Schaden.
4.6 Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der
E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als
zugegangen.
4.7 Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen
Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen und
den Widerruf schriftlich an folgende Adresse richten:
J.D. Geck GmbH, Grünewiese 28, 58762 Altena.
5. Lieferung
5.1 Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
sein können, beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung,
nicht jedoch vor der Vorlage aller vom Kunden beizubringenden Daten und Unterlagen, der Abklärung aller technischen
Fragen sowie vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung.
5.2 Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.3 Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen
bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere
Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener,
nicht von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretener
Hindernisse, wenn solche Hindernisse bei uns oder unseren
Lieferanten oder Subunternehmern zu Leistungsverzögerungen
führen.
5.4 Gerät der Kunde mit der Abnahme der Leistung in Verzug,
sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche
berechtigt, für die Kosten der Einlagerung 0,5 Prozent des
Rechnungswertes monatlich zu berechnen, es sei denn der
Besteller weist einen geringeren Schaden nach.
6. Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen und vorzeitigen Lieferungen in
einem für den Kunden zumutbaren Umfang berechtigt.
7. Gewährleistung
7.1 Vertragsgegenstand ist ausschließlich das von uns gelieferte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem
Verwendungszweck gemäß der den Produkten beiliegenden
oder vorab zur Verfügung gestellten Produktbeschreibung.
Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale
oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten
nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden.
7.2 Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, gelten folgende Besonderheiten:
– Die Gewährleistungsfrist für die von uns gelieferten
Produkte beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Gewährleistungsbeginn.
– Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Das gilt auch für Mängel, die nach einem
Nachbesserungsversuch festgestellt werden.
– Mängel, die nicht als verdeckte Mängel anzusehen sind, sind
uns binnen einer Frist von 5 Tagen seit Übergabe anzuzeigen.
Verdeckte Mängel sind binnen 5 Tagen nach Entdeckung des
Mangels anzuzeigen. Ist bis zum Ablauf der Frist die Anzeige
nicht an uns abgesandt worden, gilt die Ware als mängelfrei
genehmigt.
7.3 Hat der Kunde seine Zahlungspflichten nicht oder nicht
rechtzeitig erfüllt, ruhen bis dahin unsere Gewährleistungspflichten.
7.4 Werden Erzeugnisse nach von Kunden enthaltenen
Konstruktionsunterlagen hergestellt, haften wir nur für
fachgerechte Fertigungen. Werden wir für solche Erzeugnisse
von Dritten in Anspruch genommen aufgrund von Ursachen, die
nicht in unserem Fertigungsbereich liegen, hat uns unser Kunde
von solchen Ansprüchen freizustellen.
8. Haftung
8.1 Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich
aus welchem Rechtsgrund, also zum Beispiel auch im Rahmen
der Gewährleistung oder bei Verzug – sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
durch uns oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Auch Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung
nicht berührt.
8.2 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird.
8.3 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten
gleichermaßen für Ansprüche gegen unsere gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige und
auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
(§ 284 BGB). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil
des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis
zum Ausgleich der uns aufgrund des Vertrages zustehenden
Forderungen vor.
9.2 Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen für alle unsere Forderungen gegen den
Kunden aus der laufenden oder durch den Vertrag begründeten
Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang
mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Kunden sind wir zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit
dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen
unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen
aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene
Sicherung besteht. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben,
als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.
9.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir vom Vertrag
zurücktreten. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns
liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies
ausdrücklich schriftlich erklärt.
9.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns
der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit
wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Ist der Dritte
nicht in der Lage, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den
Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei Verbindung
oder Vermischung von uns gelieferter Ware mit anderem
beweglichen Eigentum erwerben wir Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unseres Eigentums
zum Wert der anderen Gegenstände. Erlischt unser Eigentum
durch Verbindung mit einem Grundstück oder Gebäude,
stehen uns sämtliche daraus unserem Kunden entstehenden
Ansprüche zu. Dasselbe gilt, wenn unser Kunde gelieferte oder
verbundene Ware an Dritte weiterveräußert. Alle unserem
Kunden aus Weitergabe oder Verbindung zustehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer tritt er bereits jetzt an uns
ab und zahlt uns einen Teilbetrag, der unserer jeweils offenen
Forderung entspricht.
10. Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden
gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechtes und der Kollisionsnormen des internationalen
Privatrechtes, insbesondre der Rom-I-Verordnung.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Vereinbarungen mit Vollkaufleuten ist
unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, unseren
Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an dem Ort,
an dem wir unsere Leistungen erbracht haben, zu verklagen.
Stand: Juli 2015